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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06 (https://dejure.org/2010,16998)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.01.2010 - 3 L 89/06 (https://dejure.org/2010,16998)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 3 L 89/06 (https://dejure.org/2010,16998)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Auskunftsverlangen der Bauaufsichtsbehörde an Eigentümer, Pächter zu benennen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Benenung von Pächtern i.R.e. Auskunftsverlangens der Bauaufsichtsbehörde an den Eigentümer eines Wohnwagenstellplatzes bei Besorgnis von Verstößen gegen das öffentliche Baurecht sowie Unerheblichkeit von der Genehmigungspflichtigkeit der in Rede ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung der Benenung von Pächtern i.R.e. Auskunftsverlangens der Bauaufsichtsbehörde an den Eigentümer eines Wohnwagenstellplatzes bei Besorgnis von Verstößen gegen das öffentliche Baurecht sowie Unerheblichkeit von der Genehmigungspflichtigkeit der in Rede ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1185
  • DÖV 2011, 82
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2008 - 2 S 76.08
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
    Aus dieser bauaufsichtsrechtlichen Generalermächtigung folgt die Befugnis zur Anforderung der Auskünfte und Unterlagen, die die Behörde braucht, um die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu veranlassen (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 11.11.2008 - 2 S 76.08 - NVwZ-RR 2009, 319; vgl. auch OVG Münster, B. v. 14.10.1988 - 10 B 1175/88 - BRS 48 Nr. 201).

    Zu ihren Aufgaben kann auch die Vorbereitung weitergehender Maßnahmen gehören (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 11.11.2008 - a.a.O.).

    Dies ist ohne genaue Kenntnis der Belegungssituation sowie der Namen der Nutzer und der vertraglichen Bindungen nicht möglich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 11.11.2008 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1988 - 10 B 1175/88
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
    Aus dieser bauaufsichtsrechtlichen Generalermächtigung folgt die Befugnis zur Anforderung der Auskünfte und Unterlagen, die die Behörde braucht, um die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu veranlassen (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 11.11.2008 - 2 S 76.08 - NVwZ-RR 2009, 319; vgl. auch OVG Münster, B. v. 14.10.1988 - 10 B 1175/88 - BRS 48 Nr. 201).

    Dazu müssten vor der Einleitung der Vollstreckung begleitende Duldungsverfügungen erlassen werden (vgl. OVG Münster, B. v. 14.10.1988 - a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05

    Ergänzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, U. v. 15.02.1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 ; B. v. 27.07.1982 - 7 B 122.81 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1; Senat, B. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 - NordÖR 2006, 393 = NVwZ-RR 2007, 21).
  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 122.81

    Verwaltungsakt - Bestimmtheitsgrundsatz - Subjektiven Bewertung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, U. v. 15.02.1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 ; B. v. 27.07.1982 - 7 B 122.81 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1; Senat, B. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 - NordÖR 2006, 393 = NVwZ-RR 2007, 21).
  • OVG Bremen, 25.08.1992 - 1 B 54/92

    Genehmigungsfreies Vorhaben; Unterhaltungsarbeiten; Instandsetzungsarbeiten;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
    Arbeiten an den baulichen Anlagen auf dem Grundstück des Klägers unterliegen deshalb in jedem Fall der Überwachung der Bauordnungsbehörde, auch wenn es sich bei ihnen um genehmigungsfreie Instandsetzungsarbeiten oder zwar genehmigungsbedürftige, aber von der Duldungspraxis des Antragsgegners erfasste Arbeiten handeln sollte (vgl. OVG Bremen, B. v. 25.08.1992 - 1 B 54/92 - NVwZ-RR 1993, 288).
  • VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86

    Gewässeraufsicht: Einschreiten bei Grundwassergefährdung; Inanspruchnahme des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
    Danach kann die Inanspruchnahme des Zustandsstörers vor dem Handlungsstörer rechtens sein, wenn der Handlungsstörer nicht greifbar oder aus rechtlichen, faktischen oder finanziellen Gründen eine wirksame Gefahrenbeseitigung durch ihn nicht gewährleistet ist (VGH Kassel, U. v. 20.03.1986 - 7 TH 455/86 - DÖV 1987, 260).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, U. v. 15.02.1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335 ; B. v. 27.07.1982 - 7 B 122.81 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1; Senat, B. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 - NordÖR 2006, 393 = NVwZ-RR 2007, 21).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06).
  • OVG Saarland, 13.03.2006 - 2 W 37/05

    Nachbarschutz im Bereich der Genehmigungsfreistellung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
    Die Bauordnungsbehörde ist daher gegebenenfalls verpflichtet, (auch schon) zur Verhinderung der Schaffung rechtswidriger Zustände tätig zu werden (OVG des Saarlandes, B. v. 13.03.2006 - 2 W 37/05 - BauR 2006, 2015 = BRS 70 Nr. 179).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06).
  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 20.63
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 L 76/04

    Untersagung der Dauerwohnnutzung in Kleingartenanlage

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VGH Bayern, 28.10.2008 - 2 B 05.3342

    Nutzungsuntersagung; ungenehmigter Grenzanbau außerhalb des festgesetzten

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Darauf, ob die Begründung auch inhaltlich Überlegungen enthält, die die angefochtene Entscheidung tragen können, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, weil § 39 LVwVfG nur die formelle Begründungspflicht regelt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.08.2014 - 9 S 1722/13 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12.10.2012 - 2 B 1135/12 -, juris; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 25.01.2010 - 3 L 89/06 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl., § 39 Rn. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 K 58/16

    Mischung von Dauer- und Erholungswohnen

    Ein bloßes Nichteinschreiten der Bauaufsichtsbehörde (sog. passive Duldung) begründet von vornherein keinen Vertrauenstatbestand, und eine Erklärung der (zuständigen unteren Bauaufsichts-)Behörde, gegen einen baurechtswidrigen Zustand nicht einzuschreiten (sog. aktive Duldung), die im Übrigen aber auch keine Legalisierungswirkung bzw. keinen Bestandsschutz vermitteln würde, sondern bei der Ermessensausübung lediglich zu berücksichtigen sein wäre (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 M 86/14 - Juris Rn. 15; Urteile vom 4. September 2013 - 3 L 108/11 - Juris Rn. 70 ff und vom 25. Januar 2010 - 3 L 89/06 - Juris Rn. 21), liegt schon mit Blick auf das bauaufsichtliche Einschreiten des Landkreises nicht vor.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2013 - 3 L 108/11

    Umnutzung eines Zeltplatzes als Wochenendplatz; Untersagung statt Beseitigung der

    Widerspruch, Klage und der nachfolgende Antrag auf Zulassung der Berufung (OVG Greifswald 3 L 89/06) blieben ohne Erfolg.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses und des Verfahrens Verwaltungsgericht Greifswald 1 A 902/04 (OVG M-V 3 L 89/06) sowie die hierzu beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

    Die Bauordnungsbehörde ist grundsätzlich befugt, auch dann noch gegen bauordnungswidrige Zustände einzuschreiten, wenn sie diese längere Zeit geduldet hat (OVG Greifswald, B. v. 25.01.2010 - 3 L 89/06 - BRS 76 Nr. 210 unter Hinweis auf VGH München, U. v. 28.10.2008 - 2 B 05.3342 -, juris und OVG M., B. v. 07.03.2006 - 2 L 76/04 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 K 253/15

    Unzulässige Mischung von Dauer- und Erholungswohnen

    Ein bloßes Nichteinschreiten der Bauaufsichtsbehörde (sog. passive Duldung) begründet von vornherein keinen Vertrauenstatbestand, und eine Erklärung der (zuständigen unteren Bauaufsichts-)Behörde, gegen einen baurechtswidrigen Zustand nicht einzuschreiten (sog. aktive Duldung), die im Übrigen aber auch keine Legalisierungswirkung bzw. keinen Bestandsschutz vermitteln würde, sondern bei der Ermessensausübung lediglich zu berücksichtigen sein wäre (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 M 86/14 - Juris Rn. 15; Urteile vom 4. September 2013 - 3 L 108/11 - Juris Rn. 70 ff und vom 25. Januar 2010 - 3 L 89/06 - Juris Rn. 21), liegt schon mit Blick auf das bauaufsichtliche Einschreiten des Landkreises nicht vor.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 3 M 86/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Insoweit ist aber zu beachten, dass ein bloßes Nichteinschreiten der Bauaufsichtsbehörde (sog. passive Duldung) von vornherein keinen Vertrauenstatbestand begründet, und eine Erklärung der Behörde, gegen einen baurechtswidrigen Zustand nicht einzuschreiten (sog. aktive Duldung), die im übrigen auch keine Legalisierungswirkung bzw. keinen Bestandsschutz vermitteln würde, sondern bei der Ermessensausübung lediglich zu berücksichtigen sein wäre (vgl. OVG Greifswald U. v. 04.09.2013 - 3 L 108/11 - Juris Rn. 70 ff.; U. v. 25.01.2010 - 3 L 89/06 - BRS 76 Nr. 210 jew. m.w.N.), nicht vorliegen dürfte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11

    Zahlungsverjährung im Anschlussbeitragsrecht

    Die Entscheidungsformel des Urteils des Verwaltungsgerichts ist zunächst dahingehend auszulegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1963 - II C 20.63 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25. Januar 2010 - 3 L 89/06 - VGH Bayern, Beschl. v. 21. Januar 1999 - 7 ZB 97.32032 -, m.w.N., jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 117 Rdnr. 14), dass das Gericht den vom Beklagten als "Änderungsbescheid" bezeichneten Bescheid vom 24. Mai 2011 als Ersetzungsbescheid angesehen hat.
  • VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21

    Wasserrechtliche Anordnung (Verschließung eines Einleitbauwerks) gegen Störer -

    Die Ordnungsbehörde hat die Pflicht, ermessensgerecht unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte zwischen den in Betracht kommenden Störern auszuwählen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25. Januar 2010 - 3 L 89/06 -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2018 - 1 M 327/18

    Naturschutzrechtliche Anordnung wegen des Umbruchs von Dauergrünland

    Dies setzt voraus, dass diese bekannt sind (OVG Greifswald, Beschl. v. 25.01.2010 - 3 L 89/06 -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2012 - 3 O 24/12

    Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich - Zwangsmittel bei baurechtlicher

    Im Einzelnen richtet sich der Maßstab für die notwendige Bestimmtheit nach dem jeweiligen Regelungsgehalt, den Besonderheiten des zu Grunde liegenden materiellen Rechts und den konkreten Umständen des Einzelfalls (vgl. OVG Greifswald, B. v. 24.01.2006 - 3 M 73/05 - NordÖR 2006, 393 = NVwZ-RR 2007, 21; B. v. 25.01.2010 - 3 L 89/06 - BRS 76 Nr. 210).
  • VG Greifswald, 30.10.2019 - 3 B 1513/19

    Umfang der öffentlichen Aufgabe Küstenschutz; wasserrechtliche Anordnung zur

    Die Ordnungsbehörde hat die Pflicht, ermessensgerecht unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte zwischen den in Betracht kommenden Störern auszuwählen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.01.2010 - 3 L 89/06 -, juris Rn. 15 f.).
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